Namen | Firmennamen sicher prüfen vorm schützen

Markenschutz & Rechtssicherheit

Allein dem Eigentümer einer Marke steht das Recht zu, den Markennamen für Waren oder Dienstleistungen im Geschäftsverkehr zu benutzen. Der Inhaber hat das absolute Recht, gegen andere, die den Namen widerrechtlich benutzen, vorzugehen. Und dies geschieht sehr häufig, wie die zahlreichen Unterlassungs- und Schadensersatzklagen bundesweit belegen.

Beispiel:
Durch die amtliche und offizielle Eintragung des Namen beim Deutschen Patent- und Markenamt wird die Rechtsinhaberschaft des Verwenders erheblich gestärkt als nur durch eine "übliche Verwendung" von Firmennamen. Denn hier muss stets zusätzlich zur Priorität auch der Beweis einer eindeutigen nachweisbaren Verwechslungsgefahr erbracht werden.


Vorteile Markenschutz im Schnellüberblick

Nicht nur örtlicher sondern deutschlandweiter Namensschutz.
Schutzumfang steht Kraft Markeneintragung fest und muss nicht erst kostenintensiv nachgewiesen werden.
Daraus folgt unmittelbar eine erleichterte Beweisführung gegenüber Dritten aus der Markenurkunde.
Ein absolutes Schutzrecht Kraft amtlicher Registereintragung (Markenurkunde) gegenüber Dritten.

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Angebotsvarianten:

Für deskriptive Namen (z.B. LernDock) 98,- EUR zzgl. MwSt.

Für Phantasie-Namen (z.B. MILEWA) 198,- EUR zzgl. MwSt.


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Hier geben Sie bitte, falls bekannt, die Waren und Dienstleistungsklassen an. Zur Orientierung finden Sie das amtliche Verzeichnis auf der Seite Klasseneinteilung.


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Optionale Waren- und Dienstleistungsbeschreibung. Für was soll der Name benutzt werden?


Sonstige Hinweise
 

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