Es kann nur eine NENA geben!
Hamburg 27. November 2003 – Die Anfang des Jahres als „beste Künstlerin Rock/Pop National“ mit dem Echo 2003 ausgezeichnete Sängerin Nena hat jetzt auch in rechtlicher Hinsicht für Ihre Einzigartigkeit gesorgt.
Für die Eintragung der Wortmarke „Nena“ über ganze 32 Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die Sängerin alleine über 3.000 Euro an Gebühren investiert.
„Eine lohnende Investition“, wie Tim Komischke, Geschäftsführer Strategie der brandaide markenberatung aus Hamburg bestätigen kann. Es sei heutzutage so wichtig wie nie zuvor, sich die Rechte am eigenen guten Namen zu sichern, erläutert Komischke, dies sei ein Trend, der sich auch bei Einzelpersonen aus dem Musik- und Showbusiness immer weiter durchsetzt.
Der Schutz der Marke Nena erstreckt sich unter anderem von Tonträgern, über Parfümeriewaren und Juwelierwaren bis hin zu Küchengeräten.
„Es ist zweifelhaft, ob Nena jemals Werkzeuge oder pharmazeutische Produkte unter ihrem Namen vertreiben wird“, so Sven Andreas Meissner, Geschäftsführer Beratung von brandaide. Es sei aber auf jeden Fall strategisch sinnvoll eine Marke über möglichst viele relevante Produkt- und Dienstleistungsfelder abzusichern.
Der aktuelle Auszug der Markeneintragung kann auf www.brandaide.de in der Rubrik „news“ eingesehen werden. zurück
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