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Sylt immer noch an der Spitzenposition!
Hamburg 28. Mai 2005 – Sylt ist nicht nur im Bereich Tourismus immer noch eine der beliebtesten deutschen Inseln. Auch als geschützter Markenbestandteil findet sich „Sylt“ im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes auch im Jahr 2005 wieder auf Platz 1 der am häufigsten verwendeten Inselnamen.
Im Rahmen der Hamburg DesignDays 2005 präsentiert die brandaide markenberatung aus Hamburg ihren aktuellen Inselvergleich. „Aktuell enthalten 202 Marken den Namen Sylt und sichern der Insel damit auch 2005 wieder eindeutig den Spitzenplatz unter den beliebtesten Inselmarken“, so Sven A. Meissner, Geschäftsführer Beratung der Agentur brandaide aus Hamburg. „ Bei Rügen ist die Anzahl von 106 Marken auf 130 gewachsen, Usedom kommt auf 26 Marken und verdrängt damit Föhr mit 24 Marken auf Platz vier der Rangliste. Die einzige Insel, die auch 2005 noch immer nicht namentlich im Markenregister geführt wird ist Amrum.“
Die kompletten Rechercheergebnisse zur Markenverteilung der 15 erhobenen deutschen Inseln können unter „News“ auf der Website www.brandaide.de eingesehen werden.
Aus Sicht der Markenberater von brandaide ist dieses Ergebnis nicht verwunderlich.
Gerade in Zeiten fehlenden wirtschaftlichen Wachstums ist es sinnvoll sein exklusives und damit wertvolles Image strategisch optimal abzusichern.
Wer nicht frühzeitig agiert kann schnell Opfer von Markengrabbing werden und diese Gefahr birgt für diejenigen, die sich ihren guten Namen nicht markenrechtlich geschützt haben, zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Konfliktpotentiale.
„In letzter Zeit erhalten wir immer noch besorgte Anfragen von Unternehmern, die fassungslos feststellen müssen, dass andere einfach unter ihrem guten Namen aktiv werden obwohl sie doch damit die ersten am Markt waren“ berichtet Tim Komischke Geschäftsführer Strategie, „hier verkennen leider viele den Umstand, dass es in Deutschland kein Erstbenutzungsrecht an Marken gibt.“
Was nach Auskunft von brandaide insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmern kaum berücksichtigt wird: Man kann sich gegen dieses Vorgehen weitestgehend absichern, da eine Marke nach dem deutschen Markenrecht ein absolutes Schutzrecht beinhaltet, welches die unbefugte Nutzung des eigenen Namens durch Dritte untersagt. zurück