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Allein dem Eigentümer einer Marke steht das Recht zu, den Markennamen für Waren oder Dienstleistungen im Geschäftsverkehr zu benutzen. Der Inhaber hat das absolute Recht, gegen andere, die den Namen widerrechtlich benutzen, vorzugehen. Und dies geschieht sehr häufig, wie die zahlreichen Unterlassungs- und Schadensersatzklagen bundesweit belegen.
Beispiel:
Durch die amtliche und offizielle Eintragung des Namen beim Deutschen Patent- und Markenamt wird die Rechtsinhaberschaft des Verwenders erheblich gestärkt als nur durch eine "übliche Verwendung" von Firmennamen. Denn hier muss stets zusätzlich zur Priorität auch der Beweis einer eindeutigen nachweisbaren Verwechslungsgefahr erbracht werden.
Ich interessiere mich für einen deutschlandweiten Schutz meines Namen | Firmennamen als Marke. Bitte senden Sie mir mein ganz persönliches Angebot zur deutschlandweiten Namensrecherchenprüfung nach geschützten Rechten zu.
Angebotsvarianten:
Für deskriptive Namen (z.B. LernDock) 98,- EUR zzgl. MwSt.
Für Phantasie-Namen (z.B. MILEWA) 198,- EUR zzgl. MwSt.